Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsbedingungen der alga Reifen GmbH & Co. KG


Nachstehende Bedingungen stehen für alle Angebote und Verkäufe von Reifen sowie deren Zubehör, einschließlich deren Montage von alga Reifen GmbH & Co. KG, Molkereistraße 2, 27419 Sittensen, Telefon: 04282 57-145, Telefax: 04282 57-174, E-Mail: reifenhandel(at)alga.de (nachfolgend "Verkäuferin").

 

I. Allgemeines

1.   Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen und öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlich zuständig das Amtsgericht Zeven bzw. Landgericht Stade.

2.    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.

Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

3.  Es ist auf Vertragsverhältnisse mit der Verkäuferin ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4.     Für sämtliche Angebote und Vertragsabschlüsse sind allein die Lieferbedingungen der Verkäuferin maßgebend. Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Verkäuferin nicht ausdrücklich in Textform (per Telefax oder E-Mail) anerkennt, sind für die Verkäuferin unverbindlich.

5.   Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Falle der Bestätigung in Textform. Bei telefonischen oder telegrafisch aufgegebenen Bestellungen trägt der Besteller die Gefahr und die Kosten etwa hierdurch entstehender fehlerhafter Verfügungen. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben ebenfalls nur Gültigkeit, wenn sie von der Verkäuferin in Textform bestätigt werden. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Auftrag ist nur mit Genehmigung der Verkäuferin, die der Textform bedarf, zulässig.

6.  Die Angebote der Verkäuferin richten sich an Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

7.  Unsere Angebote in Geschäftsräumen oder Katalogen oder Preise auf der Internetseite sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Sie können ein verbindliches Kaufangebot mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch abgeben. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Verkäuferin das Angebot ausdrücklich annimmt oder die Lieferung oder Übergabe der Ware ausgeführt ist.

 

II.  Preise und Zahlungsbedingungen

1.  Die in den von der Verkäuferin verwandten Preislisten und Prospekten genannten Preise sind unverbindlich. Die Ausführung der Bestellung erfolgt zu den am Tage der Bestellung gültigen Preisen. Diese sind nach den jeweils gültigen Abgabepreisen der Lieferanten der Verkäuferin berechnet.

2.   Von der Verkäuferin angegebene Lieferkosten bei Vertragsschluss sind stets verbindlich, beinhalten jedoch nicht etwaige weitere beim Käufer anfallende Kosten wie Zollkosten bei vereinbartem Versand ins EU-Ausland.

3.  Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug bei Auslieferung der Ware, an dem Sitz der Verkäuferin und nur an diese selbst zu zahlen. Diese ist nicht verpflichtet, Wechsel, Schecks oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt sie solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen; auch die Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Rechnungsbeträge sind, falls keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen ist, sofort nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.

4.  Werden genannte Zahlungsziele oder besonders vereinbarte Zahlungsziele überschritten, kommt der Käufer sofort ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In jedem Fall kommt der Käufer spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Käufer spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Lieferung in Zahlungsverzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dies gilt nicht für Verträge mit Verbrauchern, in einem solchen Fall ist die Verkäuferin berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

5.  Teilzahlungen gelten als zuerst auf die ältesten Forderungen geleistet, soweit keine dazu abweichende Angabe bei der Zahlung erfolgt.

6.  Gerät der Käufer hinsichtlich Rechnungen oder Anzahlungen in Zahlungsverzug, so kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.


7.   Gegen Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

III.  Lieferung

1.  Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Lieferung von dem Betriebssitz der Verkäuferin zu erfolgen. Falls es wirtschaftlich sinnvoll ist, kann die Lieferung unmittelbar ab Hersteller bzw. Importeur erfolgen. Diese Liefermöglichkeit behält sich die Verkäuferin ausdrücklich vor.

2.  Liefertermine und Fristen gelten stets als verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin. Zur Zurückweisung von Teillieferungen ist der Käufer nicht berechtigt.

3.  Höhere Gewalt oder bei der Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer

1. und 2. genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

 

IV.  Eigentumsvorbehalt

1.  Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Käufer aus demselben Vertragsverhältnis erfüllt sind.

2.  Ist der Käufer Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:

a)  Die Käuferin behält das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, also auch solche, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

b)  Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Der Käufer hat die Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

c) Sofern ein Käufer einen Geschäftsbetrieb führt, der die Weiterveräußerung von Bereifungen umfasst, ist er berechtigt, gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu übereignen. Er tritt im Falle der Veräußerung hiermit bis zur völligen Tilgung der Forderungen der Verkäuferin die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten in voller Höhe an die Verkäuferin ab. Veräußert der Käufer den von der Verkäuferin gelieferten Kaufgegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen, sei es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung in Höhe des Vertragspreises des Vorbehaltsgegenstandes zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10% des Weiterverkaufspreises, der nach Eingang des Betrages mit Zinsen und Kosten verrechnet wird, als vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der Verkäuferin die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

d)  Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat der Käufer der Verkäuferin unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin hinzuweisen.

 

V. Sachmängelhaftung / Haftungsbegrenzung

1.  Im Rahmen der folgenden Bedingungen haftet die Verkäuferin für Sachmängel:

-  auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)

-  auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw- Reifen

-  auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.

Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Gefahrübergang. Auf etwaige längere Garantien durch Hersteller hat dies keinen Einfluss.

2.  Die Fristverkürzung gilt nicht:

-  im Fall der Verkäuferin zurechenbarer schuldhaft verursachter Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;

-    bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten);

-  soweit die Käuferin den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

3.  Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen:


a)   Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)    Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Bei Handelsgeschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel unverzüglich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von der Verkäuferin gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, die Verkäuferin trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4.  Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass

a)  die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,

b)  die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,

c) bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,

d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,

e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,

f)   Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert werden,

g)  Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,

h)  bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,

i)  Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,

j)   natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,

k)  Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.

5.    Die Verkäuferin haftet im Übrigen dem Käufer oder etwaigen in die Schutzwirkung von Verträgen einbezogenen Dritten für zu vertretende Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden

a)     durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) oder in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht worden ist

oder

b)  mindestens auf grobe Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

6.  Haftet die Verkäuferin, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Verkäuferin bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.

7.   Sämtliche vorstehende Haftungsbeschränkungen der Ziffern V 5. und 6. gelten nicht im Falle zwingender gesetzlicher Haftungsregelungen (beispielsweise auf Grund des Produkthaftungsgesetztes) und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

VI.  Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

1.  Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie im Fall eines Fernabsatzvertrags das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

2.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Verkäuferin (alga Reifen GmbH & Co. KG, Molkereistraße 2, 27419 Sittensen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-


Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das folgende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Muster-Widerrufsformular An

alga Reifen GmbH & Co. KG

Molkereistraße 2

27419 Sittensen

E-Mail: reifenhandel@alga.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag:

 

………………………………………………………… Ware(n)

 

………………………………………………………… Bestellnummer

 

Name und Anschrift des Verbrauchers

 

.......................................

 

.......................................

 

.......................................

 

……………………………

 

 

.............................

Datum

 

....................................................

Unterschrift Verbraucher

(nur bei schriftlichem Widerruf)

 

3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag

-  an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert wird bzw. werden;

-   an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Waren getrennt geliefert werden;

-  an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;

Sollten mehrere der vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen, wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

4.  Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren sowohl bei paketversandfähigen als auch bei nicht paketversandfähigen Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren werden die Rücksendekosten auf höchstens etwa 200,00 Euro geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

VI. Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, gelten alle davon unbetroffenen Teile weiter. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

VII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Verkäuferin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.